Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungn

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Verkaufs- und Lieferbedingungen der monsator-Hausgeräte Magdeburg GmbH)

I. Grundvereinbarungen:

§1 Allgemeines

(1) Der Auftragnehmer liefert ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Jede Nachbestellung, die nicht bereits Gegenstand des ursprünglichen Vertrages war, gilt als gesonderter neuer Auftrag und nicht als Erweiterung oder Abänderung des Ursprungsauftrags. Diese zusätzlich vereinbarten Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

(3) Sofern nicht bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsküchen und / oder -geräte.

§ 2 Preisanpassung

(1) Sollten sich bei langfristigen Bestellungen (ab 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und gewünschtem Liefertermin) für den Auftragnehmer zusätzliche Kosten aufgrund Preis-steigerungen bei Hersteller / Lieferant infolge Erhöhung der Energie- und Rohstoffpreise ergeben, die bei Bestellung noch nicht absehbar waren, so hat der Auftraggeber, sofern es diesem zumutbar ist, diese zu 50 % zu tragen.

(2) Für den Fall, dass bei vorbenannten langfristigen Bestellungen in den dort aufgezählten Fällen eine Senkung der Kosten eingetreten ist, so werden diese in gleichem Maße wie eine Steigerung an den Auftraggeber weitergegeben.

(3) Bei einer Preisanpassung hat der Auftraggeber ein Recht auf Offenlegung der betroffenen Kostenelemente und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation des Auftragnehmers. Bei Erhöhungen, die deutlich über der Steigerung der Lebenshaltungskosten liegen, hat der Auftraggeber ein Recht zum Rücktritt.

§ 3 zulässige Abweichungen

Handelsübliche und für den Auftraggeber zumutbare Abweichungen gegenüber den Ausstellungsküchen / Mustern, wie Strukturunterschiede, Trübungen, Äderungen, Poren, offene Stellen, Einschlüsse, Risse und Quarzadern in Naturstein-Arbeitsplatten sowie Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten, sofern sie natur-bedingt sind. Auch handelsübliche und für den Auftraggeber zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht für den Fall, dass eine Zusicherung entsprechender Eigenschaften durch den Auftragnehmer vorliegt.

§ 4 Lieferfrist

(1) Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Auftrag-geber eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tag des Eingangs des Schreibens mit dem der Auftraggeber den Auftragnehmer in Verzug setzt, falls eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist vorliegt, mit deren Ablauf - zu gewähren, im Höchstfall jedoch nicht mehr als 14 Tage. Liefert der Auftragnehmer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

(2) Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei seinen Vorlieferanten die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, insbesondere Streiks, Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Auftraggeber in diesen Fällen nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden sowie angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Auftraggebers beim Auftragnehmer an den Auftraggeber erfolgt. Sollte es sich hierbei um eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist handeln, so beginnt die zu setzende Nachfrist mit deren Ablauf.

(3) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. Hinsichtlich der Möglichkeit des Rücktritts für den Auftragnehmer gelten die Regelungen des § 9 dieser AGB.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber hat bei der Weitergabe der Ware an Dritte auf den Eigentums-vorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

(3) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

(4) Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern (2) und (3) festgelegten Verpflichtungen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurück-zutreten und die Ware heraus zu verlangen.

§ 6 Gewährleistungsrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unter Beachtung abweichender Regelungen in den vorliegenden AGB.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, gelten die §§ 377, 378 HGB. Die Ansprüche gegen den Auftragnehmer wegen eines Mangels verjähren dann in einem Jahr nach Ablieferung der Sache.

(3) Soweit für die Mängelbeseitigung eine Neubestellung von Teilen beim Hersteller erforderlich ist, wird deren Lieferfrist bei der Berechnung der angemessenen Frist angemessen berücksichtigt. Die voraussichtlichen Lieferfristen sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf solche Schäden an den Verkaufsgegenständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, den Einbau von Geräten des Auftraggebers / eines Dritten, durch starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht bzw. durch andere Temperatur- / Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, es sei denn, es liegt eine Zusicherung entsprechender Eigenschaften durch den Auftragnehmer vor. Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Mitverschuldens bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

(2) Des Weiteren haftet der Auftragnehmer für Schäden des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe eine Kardinal- oder sonstige wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen, des weiteren nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(3) Soweit keine der vorstehenden Pflichtverletzungen vorliegt, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

§ 8 Verzug

Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche verpflichtet, dem Auftragnehmer die angemessenen anfallenden Lagerkosten zu vergüten. Sofern der Auftragnehmer die Ware im eigenen Lager einlagert, erhält er die üblichen Lagerkosten. Dem Auftraggeber ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

§ 9 Rücktritt

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung nach Vertragsabschluss objektiv unmöglich wird, weil der Hersteller mit dem der Auftragnehmer ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Auftragnehmer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall hat der Auftragnehmer den Nachweis zu erbringen, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die genannten Umstände unverzüglich zu benachrichtigen. Des Weiteren hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich die bereits erbrachten Gegenleistungen zu erstatten.

(2) Des Weiteren ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung berechtigt, wenn vom Auftraggeber falsche Angaben über dessen Kreditwürdigkeit gemacht wurden oder objektive Gründe für seine Zahlungsunfähigkeit entstanden sind, sofern nicht der Auftraggeber bereits vollumfänglich geleistet hat. Dies gilt insbesondere in Fällen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder der Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Für den Fall eines Teilrücktritts sind bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt jedoch unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche. Vor dem Rücktritt hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Möglichkeit einer Vorauszahlung bzw. Erbringung einer ausreichenden Sicherheit einzuräumen.

§ 10 pauschalierter Schadensersatz

Soweit der Auftragnehmer vom Auftraggeber Schadensersatz verlangen kann, beläuft sich der zu ersetzende Schadensbetrag pauschal auf 25% der Nettoauftragssumme, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Auftraggeber ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wert-minderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

§ 11 Aufrechnung

(1) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit einer unbestrittenen oder bestrittenen jedoch entscheidungsreifen Gegenforderung oder rechtskräftig festge-stellten Gegenforderung statthaft.

(2) Im Falle des Vorliegens eines Zurückbehaltungsrechts des Auftraggebers ist dieses der Höhe nach auf das 3-fache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten beschränkt.

$ 12 Gerichtsstand

(1) Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertrags-abschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.

II. Zusätzliche Vereinbarungen für die Bestellung / Inauftraggabe von Einbauküchen:

§ 1 Vertragsanpassung

(1) Die Küchenplanung und Angebotserstellung erfolgt aufgrund der vom Auftraggeber übergebenen Baupläne und angegebenen Maße bzw. aufgrund der vom Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber geprüften und bestätigten Installationspläne. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der von ihm übergebenen Baupläne und angegebenen Maße bzw. der vom Auftragnehmer erstellten und an den Auftraggeber überreichten Installationspläne.

(2) Ergibt sich nach Feststellung des genauen Raummaßes die Unrichtigkeit der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Maße, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist und werden hierdurch Änderungen der einzubauenden Möbel / Einrichtungen erforderlich, die zu Mehrungen hinsichtlich des Umfangs des Liefergegenstandes und / oder des Montage-aufwandes führen, so sind die Parteien verpflichtet, bezüglich des Mehraufwandes eine zusätzliche, angemessene Vergütung zu vereinbaren. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Umsetzung der vom Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber geprüften und bestätigten Installationspläne nicht möglich ist und zu zusätzlichen, nicht vertragsgegen-ständlichen Installationen der Elektro- und Sanitärleitungen führt oder Änderungen der einzubauenden Möbel / Einrichtungen erforderlich macht. Weitergehende Schadensersatz-ansprüche des Auftragnehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ein etwaiges Mitver-schulden des Auftragnehmers ist hierbei zu berücksichtigen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig über sämtliche sichtbaren/ unsichtbaren Leitungen (Elektro, Heizung, Sanitär etc.) im Bereich der Einbau-küche zu informieren. Sollte diese Information unterbleiben oder fehlerhaft sein, ist der daraus entstehende Schaden dem Auftragnehmer zu ersetzen. Eine Haftung des Auftragnehmers ist, insoweit ihm ein (Mit-)Verschulden nicht vorwerfbar ist, ausgeschlossen.

§ 2 Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts des Auftraggebers aus einem Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine pauschale Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen in Höhe von 25% der Nettoauftragssumme verlangen. Dem Auftraggeber ist es gestattet, nachzuweisen, dass der Anspruch des Auftragsnehmers überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Betrag ist. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ihm ein höherer Anspruch zusteht.

§ 3 notwendige Nachbestellungen

Sollte es zum Einbau von Nachbestellungen erforderlich oder zweckmäßig sein, dass gewisse Arbeiten zur Erfüllung dieses Vertrages nicht ausgeführt werden, so berechtigt deren Nichtausführung nicht zur Verweigerung der Abnahme, so dass hierdurch die Fälligkeit der Vergütung aus diesem Vertrag nicht gehindert wird. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, von der geschuldeten Vergütung einen Betrag in Höhe des Wertes der noch nicht erbrachten Leistung aus diesem Vertrag einzubehalten.

 

Stand Mai 2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Instandsetzungsbedingungen der monsator-Hausgeräte Magdeburg GmbH)

I.  Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle dem Auftragnehmer vom Auftraggeber erteilten Aufträge auf Instandsetzung, die notwendigen Vorarbeiten hierzu, Überprüfungen und Erstellung von Kostenvoranschlägen.
  2. Für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung (Garantie) gelten sie ergänzend zu den Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des Auftragnehmers sowie zur jeweiligen Herstellergarantie. Instandsetzungsarbeiten im Falle einer Gewährleistungs- oder Garantieleistung erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers.
  3. Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendienst‑Technikers erfolgt nach Arbeitswerten (AW). Handelt es sich beim Auftraggeber um Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln gilt: Ein AW entspricht einer Arbeitszeit von 30 Minuten.
  4. Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, d.h. eine natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass dieser eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann gilt: Ein AW entspricht einer Arbeitszeit von 6 Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten AW gesamt sind zwei Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung enthalten.

II. Ausführung

  1. Bei stationär betriebenen (feststehenden) Großgeräten werden die Instandsetzungsarbeiten am Aufstellungsort ausgeführt. Dies gilt nicht, wenn eine sachgemäße Instandsetzung nur in einer der Werkstätten des Auftragnehmers vorgenommen werden kann.
  2. Kleingeräte, die nicht stationär betrieben werden, nimmt der Auftragnehmer zur Instandsetzung oder Überprüfung, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, grundsätzlich in seinen Werkstätten an.
  3. Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind ‑ auch wenn eine Uhrzeit genannt werden sollte ‑ geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Das ergibt sich aus den Besonderheiten des Außenreparatur‑Geschäftes, insbesondere der Notwendigkeit, möglichst mehrere Reparaturen auf einer Fahrt zu erledigen sowie den Schwierigkeiten der Vorausberechnung von Reparaturzeiten und den Risiken der heutigen Verkehrsdichte. Sollten geplante Termine nicht eingehalten werden können, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen, um einen neuen Termin zu planen.
  4. Die Anfahrtskosten sind nach Entfernungszonen (auf www.monsator-magdeburg.de abrufbar) gestaffelt und werden pauschal berechnet.
  5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Abweichungen von bis zu 10 % sind von der Auftragserteilung erfasst. Eine Überprüfung, inkl. Kostenvoranschlag, wird auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen. Die für die Überprüfung entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber berechnet, wenn keine Durchführung der Reparatur gewünscht wird. In den übrigen Fällen werden diese Kosten Bestandteil der Reparaturrechnung.
  6. Zeigen sich während der Instandsetzung weitere, bisher unbekannte für die Betriebssicherheit des Gerätes relevante Fehler, deren Beseitigung nicht Gegenstand des Auftrages war und würde durch deren Behebung der Kostenvoranschlag erheblich überschritten, so ist eine weitere Ausführung von einer sodann einzuholenden Zustimmung des Auftraggebers abhängig. Wird die Zustimmung nicht erteilt, sind die bis dahin erbrachten Arbeiten zu vergüten.

III. Zahlung, Rückgabe

  1. Die Reparaturkosten sind grundsätzlich in bar sofort ohne Abzug an den Techniker oder bei Abholung zu entrichten.
  2. Die Rückgabe des Reparaturgerätes erfolgt nur nach Zahlung und gegen Aushändigung der Empfangsbestätigung.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Werktage. Bei Abnahmeverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer zunächst die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird ein Gerät nicht spätestens 2 Monate nach schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die drohende Verwertung abgeholt und die Vergütung bezahlt, so entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräußern, wobei der Auftragnehmer auf die mögliche Verwertung vorab hinweist. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Auftraggeber erstattet.

IV. Gewährleistung

  1. Erfolgt die Instandsetzung im Rahmen eines Garantie- oder Gewährleistungsfalles einer beim Auftragnehmer erworbenen Sache, gelten vorrangig unsere Garantie/Gewährleistungsbedingungen.
  2. Für sonstige Instandsetzungs- und Überprüfungsarbeiten, die berechnet werden, sowie für einen berechneten Austausch anstelle einer Instandsetzung gilt gegenüber Verbrauchern eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Gegenüber Unternehmern gilt hier eine Frist von 12 Monaten.
  3. Wenn der Auftraggeber im Falle eines Gewährleistungsanspruchs einen Anspruch auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages geltend macht, da die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unzumutbar verzögert wird oder erfolglos blieb, ist der Auftragnehmer in diesem Falle nicht verpflichtet das vertragsgegenständliche Gerät in den Ursprungszustand zurückzuversetzen, wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
  4. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag und auch durch die Reparatur selbst nicht nachweisbar herbeigeführt wurde, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird daher dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

V. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der vereinbarten Garantie-/Gewährleistungsbestimmungen.

VI. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber nach seiner Wahl auch an dessen Geschäftssitz oder dem Erfüllungsort der vertraglich erbrachten Leistung zu verklagen. Im Verhältnis zu einem Verbraucher (§ 13 BGB) verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Ausgabe Mai 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr)

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Shopbetreiber und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt der Shopbetreiber nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn der Shopbetreiber ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe der persönlichen Daten des Kunden und durch Anklicken des Buttons 'Bestellung absenden' im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit der Auslieferungsbestätigung des Shopbetreibers oder Lieferung der Waren zustande. Sollte der Kunde binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung vom Shopbetreiber erhalten, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

3. Preise und Versandkosten

Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt.

4. Regionalklausel

Die Versendung der Artikel kann nur in einem Umkreis von 200 Kilometern von unserem Firmensitz erfolgen.

5. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

5.1. Der Kaufpreis inklusive sämtlicher Kosten ist ab Rechnungslegung fällig.
5.2. Die Zahlungen sind rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu leisten, solange nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungsmodus schriftlich vereinbart wird.
5.3. Gegen die Ansprüche des Shops kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. WIDERRUFSBELEHRUNG für die Lieferung von Waren

Widerrufsbelehrung

6.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

monsator - Hausgeräte Magdeburg GmbH
Liebknechtstr. 31
39108 Magdeburg
Telefax: 0391 - 50658119
E-Mail:

6.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Shopbetreibers.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien sind der Produktinformation zu entnehmen.

 

Stand August 2014